Obwohl die Dionenatter zu den asiatischen Nattern zählt, gilt sie in den Augen des deutschen Gesetzgebers als europäische Schlange, weil sie auch in der Ukraine vorkommt, wenn auch überwiegend im asiaten Landesteil, aber das hält den deutschen Amtsschimmel nicht davon ab, diese Schlange unter die Bundesartenschutzverodnung (BArtSchV) zu stellen. Man mag davon halten, was man will, Tatsache ist jedenfalls, dass die Dionenatter bei der jeweiligen Naturschutzbehörde meldepflichtig ist und man einen Herkunftsnachweis für die Tiere benötigt.
Selbstverständlich ist mein Bestand ordnungsgemäß beim Hessischen Regierungspräsidium Darmstadt gemeldet und jeder Käufer eines meiner Nachzuchttiere erhält von mir einen Herkunftsnachweis für seine Behörde. Die Anmeldung ist in der Regel gratis und völlig unkompliziert. Bei Fragen oder Problemen bin ich gerne behilflich.
Ganz ohne Bürokratie geht es leider nicht...
Amtsschimmel sind keine Rennpferde.
Hat man seine Dionenatter bei einem seriösen Züchter oder Händler erworben, bekommt man einen Herkunftsnachweis für jedes Tier. Diesen Herkunftsnachweis sendet man in Kopie zu seiner zuständigen Behörde - welche das ist, muss vorher beim Veterinäramt erfragt werden, denn in jedem Bundesland ist dies anders geregelt. Dort werden die Tiere im Bestand verzeichnet und mit dem Amt des Züchters, wo sie vorher gemeldet waren, abgeglichen. Wenn man nun in ein anderes Bundesland umzieht, oder seine Schlange verkauft, oder die Schlange stirbt, muss man dies dem Amt ebenfalls schriftlich mitteilen. Das klingt alles wesentlich komplizierter, als es ist.
Noch einmal:
- Schlange kaufen.
- zuständiges Amt ermitteln.
- Herkunftsnachweis kopieren, in einem Brief an die zuständige Behörde schicken.
- Fertig!
In der Regel hört man nie wieder von seiner Meldebehörde. Eine Empfangsbestätigung oder ähnliches bekommt man nämlich normalereise nicht, dies wäre zu viel Verwaltungsaufwand.
Formular - woher nehmen?
An dieser Stelle hatte ich ein Formular als pdf zum Download bereitgestellt. Da die Herkunftsnachweise (offizielle Amtsbezeichnung: "Nachweis über den legalen Erwerb lebender Tiere von in Anhang B aufgelisteten Arten") jedoch im Jahr 2019/2020 bundesweit überarbeitet und neu herausgegeben werden, musste ich das alte Formular löschen. Bei Ihrer zuständigen Behörde können aktuelle Herkunftsnachweise als Mustervordruck jedoch problemlos und gratis per E-Mail angefordert werden.
Beispiele für einen Herkunftsnachweis:
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